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Allgemeine Bestimmungen

4. Internationaler Berglauf Meran 2000

  • Die Organisation lehnt jede Haftung für Unfälle jeder Art, welche den Teilnehmern oder Dritten vor, während und nach dem Rennen zustoßen können, ab.
  • Versicherung ist Sache jedes Einzelnen.
  • Mindestalter für die Teilnahme: 18 Jahre.
  • Die Kontrollpunkte entlang der Strecke müssen ordnungsgemäß passiert werden.
  • Abweichungen von der markierten Strecke sowie Abkürzungen sind untersagt.
  • Die Startnummer muss vorne gut sichtbar angebracht werden und darf nicht geknickt oder verändert werden.
  • Jede Art von Beschwerde ist bis zu 15 Minuten nach der Ankunft des Läufers bei den Rennverantwortlichen schriftlich gegen eine Kaution von € 51,64 einzureichen. Im Falle der Anerkennung der Reklamation wird der Betrag rückerstattet.
  • Alle Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen ärztlichen Zeugnisses sein.
  • Die Organisation behält sich das Recht vor, jederzeit Streckenänderungen und bei Bedarf Änderungen der Bestimmungen des Reglements vorzunehmen. Im Zweifelsfalle ist die deutsche Version des Reglements anzuwenden.
  • Durch die Anmeldung und Einsendung des Nenngeldes akzeptiert der Athlet die angeführten Bestimmungen und bestätigt, dass er im Besitz des ärztlichen Attests gemäß M.V. vom 18.02.1982 ist.
  • Durch die Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Weitergabe seiner persönlichen Daten an Dritte für Verarbeitungszwecke im Sinne des Datenschutzgesetzes 675/96.
  • Für die in diesem Reglement nicht enthaltenen Bestimmungen (wie etwa bezüglich Dopingkontrollen) gelten die Normen der Internationalen Bestimmungen der FIDAL, CONI, WMRA und IAAF.