Allgemeine Bestimmungen
4. Internationaler Berglauf Meran 2000
- Die Organisation lehnt jede Haftung für Unfälle jeder Art, welche den Teilnehmern oder Dritten vor, während und nach dem Rennen zustoßen können, ab.
- Versicherung ist Sache jedes Einzelnen.
- Mindestalter für die Teilnahme: 18 Jahre.
- Die Kontrollpunkte entlang der Strecke müssen ordnungsgemäß passiert werden.
- Abweichungen von der markierten Strecke sowie Abkürzungen sind untersagt.
- Die Startnummer muss vorne gut sichtbar angebracht werden und darf nicht geknickt oder verändert werden.
- Jede Art von Beschwerde ist bis zu 15 Minuten nach der Ankunft des Läufers bei den Rennverantwortlichen schriftlich gegen eine Kaution von € 51,64 einzureichen. Im Falle der Anerkennung der Reklamation wird der Betrag rückerstattet.
- Alle Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen ärztlichen Zeugnisses sein.
- Die Organisation behält sich vor, jederzeit Streckenänderungen vorzunehmen.
- Durch die Anmeldung und Einsendung des Nenngeldes akzeptiert der Athlet die angeführten Bestimmungen und bestätigt, dass er im Besitz des ärztlichen Attests gemäß M.V. vom 18.02.1982 ist.
- Durch die Anmeldung akzeptiert der Teilnehmer die Weitergabe seiner persönlichen Daten an Dritte für Verarbeitungszwecke im Sinne des Datenschutzgesetzes 675/96.
- Für die in diesem Reglement nicht enthaltenen Bestimmungen (wie etwa bezüglich Dopingkontrollen) gelten die Normen der Internationalen Bestimmungen der FIDAL, CONI, WMRA und IAAF.